AGB
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
für freie Autoren und Fotografen, deren Beiträge den Zeitungen der J. B. O. Jewish Berlin Online GmbH angeboten werden
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Autoren / Fotografen (in den folgenden Autoren) der von J. B. O. Jewish Berlin Online GmbH (im folgenden Verlag) herausgegebenen Zeitungen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Der Verlag begrüßt es ausdrücklich, wenn freie Autoren Textbeiträge sowie Bilder anbieten, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Die Übersendung eines Angebotes erfolgt unverbindlich und auf Kosten des Autors. Ein Angebot kann durch die Redaktion allerdings auch jederzeit und ohne Begründung abgelehnt werden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos übernimmt der Verlag keinerlei Haftung. Es besteht keine Rücksendeverpflichtung.
3. Die angebotenen Manuskripte (oder Bilder) sollen nicht gleichzeitig anderen Zeitungen angeboten werden. Erfolgt jedoch ein Angebot an mehrere verschiedene Medien, muss dies der Redaktion deutlich gemacht werden. Dies gilt auch, wenn ein Beitrag bereits in einem anderen Medium publiziert worden ist.
4. Der Autor hält die gängigen journalistischen Grundregeln ein. Die Beiträge sind sauber recherchiert und verifiziert, die notwendige journalistische Sorgfalt wurde gewahrt. Der Autor trägt die Verantwortung für die von ihm in Beitrag getätigten Aussagen. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit.
5. Die Beiträge sind mit einer Überschrift sowie einem Alternativvorschlag und einer Unterzeile einzureichen. Grundsätzlich sind Überschriften und Unterzeilen allerdings Angelegenheit der Redaktion, eventuelle Änderungen bedürfen keiner Absprache.
6. Aufträge gelten als vereinbart mit schriftlicher Bestellung oder durch schriftliche Annahme des Schrift- bzw. Fotomaterials (im folgenden Material) zur Veröffentlichung. Unvereinbarte Lieferungen begründen keine Verpflichtungen seitens Verlages.
7. Der Autor erkennt mit Übersendung des Artikelangebots an den Verlag diese AGB ausdrücklich an. Anderenfalls gilt der Vertrag als nicht zu Stande gekommen. Wenn der Autor den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen nach Auftragserteilung zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Autoren wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Autoren erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Verlag diese schriftlich anerkennt.
8. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Autoren.
II. Überlassenes Material und Nutzungsrechte
1. Die AGB gelten für jegliches dem Verlag überlassene Material, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Material.
2. Der Autor überlässt das Material dem Verlag für die Veröffentlichung und verwandte Nutzung nach Ermessen des Verlages. Dem Verlag stehen freie Möglichkeiten für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung (auch in Übersetzung), bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken;
– Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Text- und Bildmaterials (dabei ist die Mitbestimmung des Autors nur dann notwendig, wenn durch Bearbeitung oder Änderung der Sichtpunkt des Autors wesentlich verändert dargestellt wurde);
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Materials auf Datenträgern aller Art;
– Vervielfältigung oder Nutzung des Materials auf CD-ROM, DVD oder ähnlichen Datenträgern;
– Aufnahme oder Wiedergabe des Materials im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven.
Das berührt das Eigentumsrecht des Autors nicht. Bei Zweitverwertung bereits dem Verlag überlassenen Materials ist die Ersterscheinungsquelle stets anzugeben.
Unangefordert zugestelltes oder angefordertes aber nicht veröffentlichtes Material darf durch den Verlag zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden, es sei denn, der Autor widerspricht schriftlich der Veröffentlichung.
3. Der Verlag behält sich vor, sowohl bestelltes als auch unangefordert zugegangenes Material nach Bedarf redigieren, kürzen, erweitern, mit anderen Beiträgen zusammenlegen, mit Auskunftsinformationen zu versehen, redaktionell und gestalterisch zu bearbeiten (einschließlich Überschrift-, Zwischenüberschrift-, Bilder- und Bilderunterschriftenwahl).
4. Der Verlag ist in Ausnahmefällen berechtigt, die ihm eingeräumten Rechte teilweise auf Dritte zu übertragen. Das gilt für den Medienpartner des Verlags, mit denen ein Vertrag über Kontenttausch besteht. Der Autor darf bei der Anlieferung des Materials solche Weitergabe schriftlich ausschließen. Sollte die Weitergabe bis zur Veröffentlichung nicht widersprochen werden, gilt die Zustimmung als erteilt.
5. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen seitens des Autors gesondert vereinbart werden.
6. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen, urheberrechtlich geschützten Werkes sind entsprechend zu kennzeichnen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Materials geschieht unter der Voraussetzung der Anbringung des von den Autoren vorgegebenen Urhebervermerks.
IV. Honorare
1. Es gilt das schriftlich vereinbarte Honorar. Ist ein Honorar ohne Angabe der Höhe schriftlich vereinbart worden, bestimmt es sich nach dem jeweils aktuellen Honorarsatz des Verlages. Das beträgt z. Z.:
– für die russischsprachigen Zeitungen 5 € für veröffentlichte Tausend Zeichen (mit Leerzeichen) und bis 10 € für veröffentlichtes Bild;
– für die deutschsprachigen Zeitungen 80 € pro veröffentlichte Seite und bis 20 € pro veröffentlichtes Bild.
Zu den hier angegebenen Honorarsätzen kommt die Umsatzsteuer für diejenigen Autoren, die dazu berechtigt sind und dies unter Angabe ihrer Steuernummer nachgewiesen haben.
2. Das Honorar vergütet alle Rechtsüberlassungen gemäß Ziff. III
2. AGB. Abweichendes ist schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen sind im Honorar enthalten. Abweichendes ist schriftlich zu vereinbaren. 4. Das vereinbarte Honorar gemäß IV. 1. AGB ist nur dann zu zahlen, wenn das ausdrücklich in Auftrag gegebene und gelieferte bzw. unangefordert zugegangene Material veröffentlicht wird. Die Zahlung der Honorare erfolgt per Banküberweisung. Für die korrekte Abwicklung der Honorarzahlung ist der Autor verpflichtet, dem Verlag seine Post- und Bankverbindung mitzuteilen und nach Aufforderung des Verlages zusätzlich notwendige Unterlagen (Fragebögen, Passkopie usw.) einzureichen. V.
V. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen aus dem Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages.
Berlin, den 01.05.2014